AI Act nach dem Omnibus: Was für Sie schon heute gilt
Seit dem 27. Juli 2026 ist der Digital Omnibus zur KI in Kraft.1 Die Nachricht, die davon hängen blieb, lautet: Der AI Act wird verschoben. Das stimmt für einen Teil der Pflichten, und es ist der Teil, der die meisten Unternehmen im Mittelstand am wenigsten betrifft. Was im Alltag zählt, gilt bereits.
Die Fristen auf einen Blick
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Gilt
Verbotene Praktiken und KI-Kompetenz. Etwa Sozialbewertung oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz sind untersagt. Unternehmen ergreifen Maßnahmen, damit ihre Beschäftigten KI sachkundig nutzen.
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Gilt
KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Pflichten vor allem für deren Anbieter, also für Unternehmen wie OpenAI, Anthropic oder Mistral.
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Gilt
Transparenz nach Artikel 50. Chatbots geben sich als KI zu erkennen, Deepfakes werden gekennzeichnet, KI-erzeugte Inhalte neuer Systeme sind maschinenlesbar markiert.
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In Kürze
Kennzeichnung bestehender Systeme und zwei neue Verbote. Generative Systeme, die vor August 2026 auf dem Markt waren, müssen ihre Inhalte nun ebenfalls maschinenlesbar markieren. Verboten werden zudem KI-Systeme, die ohne Schutzmaßnahmen intime Darstellungen ohne Einwilligung oder Missbrauchsdarstellungen von Kindern erzeugen können.
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Kommt
Hochrisiko-KI nach Anhang III. Etwa KI zur Auswahl von Bewerbern, zur Leistungsbewertung von Beschäftigten oder zur Prüfung der Kreditwürdigkeit.
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Kommt
Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I. Etwa KI als Sicherheitsbauteil in Maschinen oder Medizinprodukten.
Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 113, in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744.12 Die Übersicht dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Was das für Ihr Unternehmen bedeutet
Verbote prüfen. Die Liste verbotener Praktiken ist kurz und betrifft wenige Anwendungen. Ein Blick darauf lohnt trotzdem, sobald KI Beschäftigte oder Kunden bewertet. Emotionserkennung am Arbeitsplatz ist zum Beispiel bereits verboten.
KI-Kompetenz belegen. Der Omnibus hat Artikel 4 entschärft. Unternehmen müssen Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals ergreifen; einen bestimmten Wissensstand jedes Einzelnen müssen sie nicht garantieren.23 Gefragt ist damit ein nachvollziehbares Vorgehen: Schulungen, eine KI-Richtlinie, dokumentierte Zuständigkeiten.
Transparenz einhalten. Ein Chatbot auf der Website weist darauf hin, dass er ein Chatbot ist. Bilder, Videos und Stimmen, die mit KI erzeugt oder verändert wurden und echt wirken, tragen einen Hinweis. Für die maschinenlesbare Markierung sorgen in der Regel die Anbieter der Werkzeuge; ein Blick in deren Zusagen schadet nicht.
Hochrisiko-Fälle früh erkennen. Die Verschiebung schafft Zeit, und sie lässt sich nutzen. Ein Unternehmen, das KI im Bewerbungsverfahren oder bei der Bewertung von Beschäftigten einsetzt oder plant, braucht bis Dezember 2027 unter anderem menschliche Aufsicht, Protokolle und eine Information der Betroffenen. Solche Anforderungen lassen sich jetzt in Ruhe einplanen und später nur unter Zeitdruck nachrüsten.
Was zählt, wenn etwas schiefgeht
Der AI Act regelt Pflichten, die Haftung für Schäden ergibt sich weiterhin auch aus dem allgemeinen Zivilrecht und der Produkthaftung. In beiden Fällen ist die eigene Sorgfalt die stärkste Position, und Sorgfalt muss sich belegen lassen. Ein KI-Register mit den eingesetzten Systemen, eine Richtlinie für deren Nutzung und Nachweise über Schulungen sind dafür die Grundlage. Sie entstehen am besten, bevor jemand danach fragt.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.